Musikschule Hockenheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Musikschule Hockenheim

gültig ab 01.01.2017

1. Das Schuljahr ist in zwei Semester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober und endet am 28. Februar.
Das Sommersemester beginnt am 01. März und endet am 30. September. Innerhalb des ersten Unterrichtsmonats kann der Unterricht ohne Angaben von Gründen gekündigt werden (reguläre Kündigungsfristen, siehe Pkt. 4a). Eine kostenlose Probestunde wird nach Absprache mit der Geschäftsstelle angeboten.  

2. An- und Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. 

3. Für die Anmeldungen müssen die Anmeldeformulare der Musikschule verwendet werden. Sie sind an der Geschäftsstelle erhältlich oder können 
von der Homepage der Musikschule heruntergeladen werden. Die Aufnahme in ein bestimmtes Unterrichtsfach geschieht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, vorbehaltlich freier Kapazitäten.  

4. Abmeldungen sind zum Ende des jeweiligen Semesters am 30.09. bzw. 28.02. möglich. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist: 

4a. Eine schriftliche Kündigung (formlos, per Postbrief oder E-Mail) muss bis spätestens 31.08. (Sommersemester) oder 31.01. (Wintersemester) eingereicht werden!
Nach Ablauf dieser Frist können Kündigungen nur in Ausnahmefällen wie z. B. schwere Erkrankung, Unfall oder Wegzug aus der Verwaltungsgemeinschaft, bei Vorlage entsprechender Nachweise, entgegengenommen werden.

5. Die Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs  (einschließlich beweglicher Ferientage) gilt in gleicher Weise für die Musikschule Hockenheim. In den Ferien findet kein Unterricht statt.

6. Die Unterrichtsgebühren müssen zum Ende des jeweiligen Quartals (31.03. / 30.06. / 30.09. / und 31.12) beglichen werden. Zahlungen sind auch monatlich möglich. Bei erteilter Einzugsermächtigung werden die Gebühren monatlich, zum Monatsende, abgebucht.

7. Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf alle 12 Monate des Jahres, einschließlich der Ferien. Ausgenommen sind zeitlich begrenzte Angebote, Sonderkurse und Ergänzungsfächer.  

8. Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.

9. Geschwister- und / oder Mehrfächerermäßigung betragen 20 % bzw. 25 % und werden automatisch ermittelt. 

10. Schul AG´s und Ensembles sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen.

11. Zeitlich begrenzte Unterrichtsangebote (Sonderkurse) müssen nicht gesondert gekündigt werden.
  
12. Die Musikschule Hockenheim ist berechtigt, in sämtlichen Veranstaltungen der Musikschule (incl. Unterricht) Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen, und diese für ihren Eigenbedarf sowie ihrer Selbstdarstellung, z.B. auf der Musikschul-Homepage, zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht. Das gilt auch für Bildaufzeichnungen der Medien (Zeitung u.a.).

Elementare Musikpädagogik

Eltern-Kind-Gruppen und Musikbärchen
1. In den Eltern-Kind-Gruppen (EKi) und "Musikbärchen" beginnt das Schuljahr am 01. Oktober und endet am 31. Juli. Die Monate August und September sind beitragsfrei. (Weitere Informationen siehe Punkte 3. bis 7.)

Musikalische Früherziehung I & Musikalische Früherziehung II
1. In den Fächern Musikalische Früherziehung I /  Musikalische Früherziehung II beginnt das Schuljahr im September, direkt nach den Sommerferien, und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.


2. Die Anmeldung für das Fach Musikalische Früherziehung / Musikalische Grundausbildung bezieht sich auf die zweijährige Gesamtdauer des Kurses und verlängert sich nach Ablauf des ersten Unterrichtsjahres automatisch um ein weiteres Jahr. Der Monat August wird nicht berechnet.

2a.Nach Beendigung des zweiten Unterrichtsjahres erlischt der Vertrag automatisch und muss nicht gesondert gekündigt werden. (Weitere Informationen siehe unter den Punkten 3. bis 7.) 

Bitte beachten: gleichzeitig mit der Anmeldung für das Fach Musikalische Früherziehung / Grundausbildung muss ein Arbeitsbuch erworben werden. 
Im Falle einer Kündigung kann der Kaufpreis nicht erstattet werden. 

Für alle Fächer der Elementaren Musikpädagogik gelten folgende Regeln:
3. An- und Abmeldungen sind jederzeit zum Anfang bzw. zum Ende des jeweiligen Monats möglich.

 
4. Für die Anmeldungen müssen die Anmeldeformulare der Musikschule verwendet werden. Sie sind an der Geschäftsstelle erhältlich oder können von der Homepage der Musikschule heruntergeladen werden.

5. Abmeldungen müssen ebenfalls schriftlich (formlos, per Postbrief oder E-Mail) mitgeteilt werden.
 
6. Die Unterrichtsgebühren müssen zum 30.04. / 31.07. / 31.10. und 31.12. beglichen werden. Zahlungen sind auch monatlich möglich. Bei erteilter Einzugsermächtigung werden die Gebühren monatlich, zum Monatsende, abgebucht.

6a.Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung.

7. Geschwister- und / oder Mehrfächerermäßigung betragen 20 % bzw. 25 % und werden automatisch ermittelt.