gültig ab 01.01.2017
1. Das Schuljahr ist in zwei
Semester unterteilt. Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober
und endet am 28. Februar.
Das Sommersemester beginnt am 01.
März und endet am 30. September. Innerhalb des ersten
Unterrichtsmonats kann der Unterricht ohne Angaben von Gründen
gekündigt werden (reguläre Kündigungsfristen, siehe Pkt. 4a).
Eine kostenlose Probestunde wird nach Absprache mit der
Geschäftsstelle angeboten.
2. An- und Abmeldungen müssen
schriftlich erfolgen.
3. Für die Anmeldungen müssen die
Anmeldeformulare der Musikschule verwendet werden. Sie sind an
der Geschäftsstelle erhältlich oder können
von der Homepage der Musikschule
heruntergeladen werden. Die Aufnahme in ein bestimmtes
Unterrichtsfach geschieht nach der Reihenfolge der Anmeldungen,
vorbehaltlich freier Kapazitäten.
4. Abmeldungen sind zum Ende des
jeweiligen Semesters am 30.09. bzw. 28.02. möglich. Es gilt
eine einmonatige Kündigungsfrist:
4a. Eine schriftliche Kündigung
(formlos, per Postbrief oder E-Mail) muss bis spätestens 31.08.
(Sommersemester) oder 31.01. (Wintersemester) eingereicht
werden!
Nach Ablauf dieser Frist können
Kündigungen nur in Ausnahmefällen wie z. B. schwere Erkrankung,
Unfall oder Wegzug aus der Verwaltungsgemeinschaft, bei Vorlage
entsprechender Nachweise, entgegengenommen werden.
5. Die Ferienregelung der
allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs
(einschließlich beweglicher Ferientage) gilt in gleicher
Weise für die Musikschule Hockenheim. In den Ferien findet kein
Unterricht statt.
6. Die Unterrichtsgebühren müssen
zum Ende des jeweiligen Quartals (31.03. / 30.06. / 30.09. /
und 31.12) beglichen werden. Zahlungen sind auch monatlich
möglich. Bei erteilter Einzugsermächtigung werden die Gebühren
monatlich, zum Monatsende, abgebucht.
7. Die Unterrichtsgebühren
beziehen sich auf alle 12 Monate des Jahres, einschließlich der
Ferien. Ausgenommen sind zeitlich begrenzte Angebote,
Sonderkurse und Ergänzungsfächer.
8. Die Gebühren richten sich nach
der jeweils gültigen Gebührenordnung.
9. Geschwister- und / oder
Mehrfächerermäßigung betragen 20 % bzw. 25 % und werden
automatisch ermittelt.
10. Schul AG´s und Ensembles sind
von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
11. Zeitlich begrenzte
Unterrichtsangebote (Sonderkurse) müssen nicht gesondert
gekündigt werden.
12. Die Musikschule Hockenheim
ist berechtigt, in sämtlichen Veranstaltungen der Musikschule
(incl. Unterricht) Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen,
und diese für ihren Eigenbedarf sowie ihrer Selbstdarstellung,
z.B. auf der Musikschul-Homepage, zu verwenden. Eine
Vergütungspflicht besteht nicht. Das gilt auch für
Bildaufzeichnungen der Medien (Zeitung u.a.).
Eltern-Kind-Gruppen und
Musikbärchen
1. In den Eltern-Kind-Gruppen
(EKi) und "Musikbärchen" beginnt das Schuljahr am 01. Oktober
und endet am 31. Juli. Die Monate August und September sind
beitragsfrei. (Weitere Informationen siehe Punkte 3. bis
7.)
Musikalische
Früherziehung I & Musikalische Früherziehung
II
1. In den Fächern Musikalische Früherziehung I
/ Musikalische Früherziehung II beginnt das Schuljahr im
September, direkt nach den Sommerferien, und endet am 31. Juli
des folgenden Jahres.
2. Die Anmeldung für das Fach
Musikalische Früherziehung / Musikalische Grundausbildung
bezieht sich auf die zweijährige Gesamtdauer des Kurses und
verlängert sich nach Ablauf des ersten Unterrichtsjahres
automatisch um ein weiteres Jahr. Der Monat August wird nicht
berechnet.
2a.Nach Beendigung des zweiten
Unterrichtsjahres erlischt der Vertrag automatisch und muss
nicht gesondert gekündigt werden. (Weitere Informationen siehe
unter den Punkten 3. bis 7.)
Bitte beachten:
gleichzeitig mit der Anmeldung für das Fach Musikalische
Früherziehung / Grundausbildung muss ein Arbeitsbuch erworben
werden.
Im Falle einer Kündigung kann der
Kaufpreis nicht erstattet werden.
Für alle Fächer der
Elementaren Musikpädagogik gelten folgende
Regeln:
3. An- und Abmeldungen sind jederzeit zum
Anfang bzw. zum Ende des jeweiligen Monats
möglich.
4. Für die Anmeldungen müssen die
Anmeldeformulare der Musikschule verwendet werden. Sie sind an
der Geschäftsstelle erhältlich oder können von der Homepage der
Musikschule heruntergeladen werden.
5. Abmeldungen müssen ebenfalls
schriftlich (formlos, per Postbrief oder E-Mail) mitgeteilt
werden.
6. Die Unterrichtsgebühren müssen
zum 30.04. / 31.07. / 31.10. und 31.12. beglichen werden.
Zahlungen sind auch monatlich möglich. Bei erteilter
Einzugsermächtigung werden die Gebühren monatlich, zum
Monatsende, abgebucht.
6a.Die Gebühren richten sich nach
der jeweils gültigen Gebührenordnung.
7. Geschwister- und / oder
Mehrfächerermäßigung betragen 20 % bzw. 25 % und werden
automatisch ermittelt.